Dr. Klaus von Gierke

Dr. Klaus von Gierke ist seit 1984 als Rechtsanwalt zugelassen. Er war viele Jahre Partner in führenden Großkanzleien, bevor er im Jahr 2020 die Sozietät von Gierke Ahrens Trauernicht gründete.

Dr. von Gierke berät Unternehmer und Unternehmen in den Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrechts. Er hat langjährige Erfahrung in der Gestaltung und Verhandlung nationaler und internationaler Unternehmenstransaktionen. Darüber hinaus vertritt Dr. von Gierke zahlreiche Unternehmen – u.a. im Agri-Sektor – im In- und Ausland und berät diese bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer geistigen Eigentumsrechte sowie auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts.

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